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Vorbereitungen für Ortsumgehung Pflaumheim laufen an

12.05.2022, 17:52 Uhr in Primaveraland
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GROSSOSTHEIM-PFLAUMHEIM. Die Vorbereitungen für den Bau der Ortsumgehung Pflaumheim sind in vollem Gange. Nach dem Erlass und der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses im Juni 2020 sowie der Zusage der Fördergelder im März dieses Jahres stehen nun die nächsten Schritte an, um die Anwohner der Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

Bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen können, muss der Landkreis als Vorhabensträger umfangreiche archäologische Bodenerkundungen durchführen. Um die betreffenden Flächen anfahren und die weitere Bauabwicklung durchführen zu können, müssen zunächst Baustraßen innerhalb des planfestgestellten Baubereiches angelegt werden.

Es ist notwendig, die jeweiligen Grundstücksflächen ab September 2022 betreten zu können. Dank umfangreicher und intensiver Grundstücksverhandlungen konnte für die Vielzahl der für den Bau notwendigen Grundstücksflächen eine Einigung erzielt werden. Nur zum Teil war dies - unter anderem auf Grund von Problemen in der Nachlassregelung - nicht oder nicht in vollem Umfang möglich.

Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Aschaffenburg als Unternehmensträger beim für das baubegleitende Flurbereinigungsverfahren zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die „vorläufige Anordnung nach § 36 Flurbereinigungs-gesetz (FlurBG)“ beantragt. Auf dieser Grundlage erteilt das ALE dem Landkreis ein vorgezogenes Betretungsrecht zur Ausführung der notwendigen Bauarbeiten. Die entsprechenden Anordnungen werden den Grundstückseigentümern in den nächsten Tagen zugestellt.

Den Eigentümern entstehen hierdurch keine Nachteile. Sie werden mit ihren betroffenen Grundstücken im sich anschließenden Flurbereinigungsverfahren wertgleich in Land oder Geld entschädigt.

Auch Pächter und Bewirtschafter haben keine Nachteile zu befürchten. Die Pachtverhältnisse zwischen Pächter und Eigentümer laufen wie gewohnt bis zur geplanten Neuverteilung der Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren weiter. Für die entfallenden Flächen der Bewirtschafter wird aktuell ein Ersatzflächenkonzept erarbeitet. Derzeit bestellte Felder können noch im Herbst 2022 abgeerntet werden. Weiter gehende Ertragsausfälle können beim ALE geltend gemacht werden.

Für Fragen zum Betretungsrecht, dem Flurbereinigungsverfahren sowie zu Entschädigungen steht das ALE Unterfranken unter der Rufnummer 0931 4101-693 sowie per Mail an [email protected] zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Aschaffenburg

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