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Rechtsstreit wegen 1-Euro-Parkticket

30.08.2025, 06:00 Uhr in PrimaSonntag
Collage Parken

GROSSOSTHEIM (tm). Es geht ihr ums Prinzip - und um Gerechtigkeit. Eine 1-Euro-Parkgebühr in Großostheim hat sich zu einem Rechtsstreit entwickelt, der nun bei der Staatsanwaltschaft liegt. Die 78-jährige noch berufstätige Steuerberaterin aus Schaafheim fühlt sich behandelt, als hätte sie den Markt Großostheim um 1 Euro betrügen wollen.

Seit der Eröffnung des Parkplatzes in der Kanzleistraße fährt sie regelmäßig dorthin. „Ich werfe da immer 1 Euro rein, auch wenn 50 Cent reichen würden.“ Der Grund: Nach ihrer Beobachtung steht der Abstellplatz oft leer, obwohl „die Großostheimer wirklich was Gutes damit bewirken wollten“, so Stickler. Deshalb ist der Parkplatz ihre erste Wahl, auch wenn sie dadurch ein paar Minuten länger laufen muss. Am 16. April läuft es aber anders: Der Automat streikte. Münzen jeglicher Art wurden ausgespuckt – und Kartenzahlung war nicht möglich. Nach unzähligen Versuchen und Lösungsansätzen hinterließ sie ihr Auto ohne Parkschein, aber mit gutem Gewissen. Am nächsten Tag dann der Schock: Während einer Autofahrt im Regen bemerkte sie etwas am Scheibenwischer - eine 20-Euro-Verwarnung klebte unter dem Wischer. „Ich zahle gerne die Parkgebühr, aber eine Strafe? Das sehe ich nicht ein. Ich bin doch keine Betrügerin!“ Sie legt unmittelbar Einspruch ein und schildert die Situation der kommunalen Verkehrsüberwachung Untermain.

„Keine Fehlermeldung“
Was folgt, ist viel Papier für einen Bagatellfall: Formschreiben, Fragebogen, Antworten, neue Schreiben und sogar ein Bußgeldbescheid. Die KVÜ Untermain teilte darin mit, im Fehlerspeicher habe es „keine Fehlermeldung“ gegeben. Für die 78-Jährige klingt das nach Schema F und nicht so, als nehme man das Thema ernst. Die Betroffene ist keine typische Nichtzahlerin. Sie arbeitet noch, engagiert sich ehrenamtlich im Krankenhaus, spendet regelmäßig - und nutzt nach eigener Aussage gerade diesen Parkplatz, den viele links liegen lassen, um Großostheim zu unterstützen. Umso härter trifft sie die Unterstellung, sie wolle „bei 1 Euro tricksen“. Aus ihrem Umfeld gibt es einen ähnlichen Fall am selben Ort: Dort sei die Sache später fallen gelassen worden. Ihr Vorgang ist inzwischen an die Staatsanwaltschaft abgegeben. So wird aus 20 Euro ein Riesenfall, der nun noch teurer wird. Wie wird entschieden, wenn Bürger plausibel einen Defekt schildern, den der Fehlerspeicher nicht abbildet? Welche Leitlinien zur Klärung gibt es, bevor ein nicht gezahltes Parkticket zu einer dicken Akte mit vielen Stunden Verwaltungsarbeit anwächst? Und wieso wird ein früherer Fall anders gehandhabt als dieser? Wir haben die KVÜ angefragt. Doch eine Antwort blieb tagelang aus…