Werde E-Auto-Tester mit Primavera und dem Autohaus Fischer

Beim Blick auf die Anzeigetafel an den Tankstellen wird es vielen Autofahrern seit Wochen schwindelig.
Der Geldbeutel leidet mit.
Das Autohaus Fischer und Radio Primavera wollen da zumindest ein wenig Abhilfe schaffen.
Wir tauschen euren Verbrenner eine Woche lang gegen ein brandneues E-Auto vom Autohaus Fischer.
Teste den neuen JAECOO 5 EV und erzähl uns bei Radio Primavera von Deinen Erlebnissen.
Werde mit Radio Primavera zum E-Fluencer!
Erlebe eine Woche lang die Vorteile der Elektromobilität – auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder wohin Dich Dein Alltag sonst führt.
Bewirb dich und mit etwas Glück steigst du um auf den vollelektrischen JAECOO 5 EV
Finde raus, wie entspannt Autofahren mit Strom sein kann.
Das erwartet Dich mit dem neuen JAECOO 5 EV:
- Vollelektrischer SUV
- Elektrische Reichweite von bis zu 402 Kilometern
- Stromverbrauch von 16,5 kWh auf 100 Kilometer
- CO₂-Ausstoß von 0 g/km während der Fahrt
- CO₂-Effizienzklasse A
Und so schaut dein Testauto aus:



Bewirb dich HIER:
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist das Funhaus Aschaffenburg, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Das Gewinnspiel wird in Zusammenarbeit mit dem Autohaus Fischer in Aschaffenburg durchgeführt.
2. Teilnahme und Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, die zum Führen des zur Verfügung gestellten Fahrzeugs berechtigt.
Der Führerschein muss seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen gültig sein. Der Veranstalter behält sich vor, vor der Fahrzeugübergabe den Führerschein im Original zu überprüfen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie der unmittelbar an der Durchführung beteiligten Kooperationspartner und deren jeweilige Angehörige.
Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
3. Gewinn
Verlost wird die Möglichkeit, ein neues Elektroauto für einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen als Testfahrer zu nutzen.
Das Fahrzeug wird dem Gewinner für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Marke, Modell, Ausstattung und Übergabeort werden vom Veranstalter bzw. Kooperationspartner festgelegt.
Der Gewinn beinhaltet ausschließlich die Nutzung des Fahrzeugs im vereinbarten Zeitraum. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, ein Umtausch oder eine Übertragung auf andere Personen sind ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Testwoche ist das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Rückgabeort vollständig und ordnungsgemäß zurückzugeben. Ein Anspruch auf Verlängerung der Nutzungsdauer besteht nicht.
4. Verpflichtungen des Gewinners während der Testwoche
Der Gewinner verpflichtet sich, während der siebentägigen Testphase täglich telefonisch oder auf einem anderen vom Veranstalter festgelegten Weg in der Sendung von Primavera über seine Erfahrungen mit dem Elektroauto zu berichten.
Die Beiträge sollen insbesondere die persönlichen Erfahrungen mit dem Fahrzeug, die Handhabung, die Reichweite, das Laden und den allgemeinen Fahrkomfort umfassen.
Der Gewinner erklärt sich bereit, für die täglichen Rückmeldungen zu den vereinbarten Sendezeiten erreichbar zu sein und an den entsprechenden Interviews teilzunehmen.
Die Beiträge erfolgen auf Grundlage der persönlichen Erfahrungen und Meinungen des Gewinners. Eine bestimmte positive Bewertung des Fahrzeugs wird nicht vorausgesetzt.
5. Pflichten im Umgang mit dem Fahrzeug
Der Gewinner verpflichtet sich, das Fahrzeug während der gesamten Nutzungsdauer sorgfältig und entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu behandeln.
Insbesondere gilt:
- Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Gewinner selbst geführt werden. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
- Das Fahrzeug darf nur im Rahmen des gewöhnlichen Straßenverkehrs und entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung genutzt werden.
- Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Mitteleinfluss sind untersagt.
- Das Fahrzeug darf nicht für Rennveranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings, gewerbliche Zwecke oder sonstige außergewöhnliche Nutzungen eingesetzt werden.
- Die geltenden Verkehrsregeln und gesetzlichen Vorschriften sind jederzeit einzuhalten.
- Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl zu sichern und beim Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen.
- Der Gewinner hat die Betriebsanleitung sowie die Hinweise zur Nutzung und zum Laden des Elektrofahrzeugs zu beachten.
- Eine Nutzung außerhalb Deutschlands ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters bzw. des Fahrzeughalters gestattet.
Der Gewinner ist verpflichtet, auf eine ausreichende Ladung des Fahrzeugs zu achten und die vom Fahrzeughalter vorgegebenen Hinweise zum Laden zu berücksichtigen.
6. Versicherung und Haftung
Für das Fahrzeug besteht eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Ob und in welchem Umfang eine Voll- bzw. Teilkaskoversicherung besteht, richtet sich nach dem Versicherungsschutz des Fahrzeughalters bzw. Kooperationspartners.
Der Gewinner wird vor der Fahrzeugübergabe über die geltenden Versicherungsbedingungen, etwaige Selbstbeteiligungen und gegebenenfalls bestehende Haftungsbeschränkungen informiert.
Der Gewinner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er während der Nutzungsdauer schuldhaft verursacht. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Schäden, die aufgrund einer vertragswidrigen Nutzung des Fahrzeugs entstehen.
Eine Haftung für Schäden, die vom bestehenden Versicherungsschutz nicht übernommen werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vor der Übergabe mitgeteilten Nutzungs- und Versicherungsbedingungen.
Der Gewinner ist verpflichtet, jeden Unfall, Schaden, Diebstahl oder sonstigen außergewöhnlichen Vorfall unverzüglich dem Veranstalter und dem Fahrzeughalter zu melden. Bei Unfällen sind außerdem die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und gegebenenfalls Polizei und Versicherung zu verständigen.
Reparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe am Fahrzeug dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Fahrzeughalters vorgenommen werden.
Für Verkehrsverstöße, Bußgelder, Verwarnungsgelder, Parkverstöße und sonstige Kosten, die während der Nutzungsdauer durch den Gewinner verursacht werden, ist dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Gewinner im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs entstehen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7. Fahrzeugübergabe und Rückgabe
Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung am [Übergabeort].
Bei der Übergabe werden der Zustand des Fahrzeugs sowie vorhandene Vorschäden dokumentiert. Der Gewinner bestätigt den Erhalt des Fahrzeugs und die Übernahme der vereinbarten Nutzungspflichten.
Das Fahrzeug ist nach Ablauf der sieben Tage zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zurückzugeben.
Es muss sich bei der Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Normale, nutzungsbedingte Gebrauchsspuren bleiben hiervon ausgenommen.
Neu entstandene Schäden, fehlendes Zubehör oder sonstige Veränderungen sind bei der Rückgabe anzugeben. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Gewinner im Rahmen der gesetzlichen und vereinbarten Regelungen.
Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Zustimmung können dem Gewinner hierdurch entstehende Kosten und Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auferlegt werden.
8. Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners
Der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per [Auslosung/Juryentscheidung] ermittelt.
Der Gewinner wird telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt.
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von [z. B. 48 Stunden] nach der Benachrichtigung zurück oder kann die Teilnahmeberechtigung nicht nachgewiesen werden, behält sich der Veranstalter vor, einen Ersatzgewinner zu ermitteln.
Der Gewinn ist nicht übertragbar.
9. Veröffentlichung und Mediennutzung
Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass sein Vorname sowie gegebenenfalls sein Wohnort im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und der Berichterstattung über die Testwoche im Programm von Primavera und auf den digitalen Kanälen des Veranstalters veröffentlicht werden dürfen.
Die Verwendung von Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder sonstigen persönlichen Aufnahmen des Gewinners erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten entsprechenden Einwilligung.
10. Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie zur Kontaktaufnahme mit dem Gewinner verarbeitet.
Eine Weitergabe an den Kooperationspartner erfolgt nur, soweit dies zur Organisation, Übergabe, Versicherung und Abwicklung der Fahrzeugnutzung erforderlich ist oder eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt.
Die Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels und Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen oder sonstigen rechtmäßigen Gründe einer Löschung entgegenstehen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten und zu den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind unter [Link zur Datenschutzerklärung] abrufbar.
11. Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei falschen Angaben oder bei Manipulationsversuchen vom Gewinnspiel auszuschließen.
Ein Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen, wenn sich herausstellt, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt waren.
12. Vorzeitige Beendigung und Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
13. Rechtsweg und Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnerermittlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.