Foto-Regelung sorgt in Aschaffenburg für Aufsehen

ASCHAFFENBURG (ld). Mit der Frühlingszeit zieht es die Aschaffenburger wieder raus in die Stadt und Natur. Was spricht bei gutem Wetter auch gegen einen Spaziergang vorbei an unseren schönen Sehenswürdigkeiten wie dem Pompejanum oder dem Schloss Johannisburg? Auch der Park Schönbusch ist ein beliebtes Ausflugsziel, zumal das Schloss jetzt wieder geöffnet hat. Schnell greift der ambitionierte Hobbyfotograf dann zur Kamera und drückt auf den Auslöser - ohne sich etwas Böses dabei zu denken. Doch beim Fotografieren ist Vorsicht geboten! Wir haben nachgehakt, welche Regeln beim Knipsen der Sehenswürdigkeiten gelten.
Die Foto-Regelung der Bayerischen Schlösserverwaltung, die das Schloss Johannisburg, das Pompejanum sowie das Schloss und den Park Schönbusch betrifft, sorgt immer wieder für Diskussionen. Im Schönbusch sollen Hobbyfotografen mit professionell aussehenden Kameras in den vergangenen Jahren immer wieder vom Sicherheitsdienst angesprochen worden sein, ob zuvor eine Genehmigung für die Bilder eingeholt wurde. Ein Post in einer Aschaffenburger Facebook-Gruppe bringt das Thema wieder ins Stadtgespräch. Mehrere Nutzer stellen sich die Frage, was denn überhaupt noch fotografiert werden darf und ab wann eine Genehmigung benötigt wird.
"Hilfsmittel verboten"
Die Bayerische Schlösserverwaltung steht in einem Statement Rede und Antwort: „Für private Aufnahmen, wie beispielsweise Erinnerungsfotos, ist das Fotografieren grundsätzlich in einem angemessenen Umfang ohne vorherige Genehmigung möglich. Voraussetzung ist, dass auf Blitz, Stativ, Selfiestick oder ähnliche Hilfsmittel verzichtet wird und keine konservatorischen, markenrechtlichen oder organisatorischen Gründe dagegensprechen. In Bereichen, in denen Führungen stattfinden, bitten wir aus Rücksicht auf den organisatorischen Ablauf darum, auf das Fotografieren zu verzichten. So können alle Besucherinnen und Besucher die Führungen ungestört genießen.“ Die Kameraausrüstung mitzuschleppen, kann sich jeder Fotofreund also sparen.
Posten erlaubt?
Scheinbar sind ein paar Schnappschüsse mit dem Handy hingegen in Ordnung, aber wie sieht es mit dem Posten im Internet aus? „Die Bayerische Schlösserverwaltung freut sich besonders, wenn Besucherinnen und Besucher ihre regelkonform entstandenen Fotos auf nicht-gewerblichen Social-Media-Kanälen teilen und dabei den Hashtag #schloesserbayern verwenden – so können noch mehr Menschen an den schönen Eindrücken teilhaben“, so die BSV-Pressestelle. Es gibt aber noch einen Faktor, der entscheidend ist: Für Aufnahmen, die über den privaten Gebrauch hinaus genutzt werden sollen, etwa für gewerbliche Zwecke, ist eine kostenpflichtige Fotogenehmigung erforderlich. Die Höhe eines möglichen Nutzungsentgelts für genehmigungspflichtige Aufnahmen richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu gehören u. a. die Bekanntheit und Wiedererkennbarkeit des gewählten Motivs, der technische und personelle Aufwand sowie der konkrete Verwendungszweck. Jede Anfrage wird individuell geprüft und bewertet.“ Wer also nur ein paar Bilder für das private Familienalbum macht, braucht nichts zu befürchten - solange keine Foto-Session mit Zubehör daraus wird. Generell ist es auch ratsam, sich vorher an den Hinweisschildern zu informieren. Dann sollte einem schönen Frühlingsspaziergang nichts und niemand im Wege stehen.