Brandstiftung an Gelnhäuser Hofgut: 8 Jahre Haft für 56-Jährige
+++UPDATE 11 Uhr+++
Die 56 Jahre alte Angeklagte muss für acht Jahre ins Gefängnis, entschied heute das Hanauer Landgericht. Schwere Brandstiftung und versuchter Mord – das sahen die Richter der ersten Schwurgerichtskammer in dem Fall als erwiesen an. Und sie hielten die Frau auch für voll schuldfähig, obwohl sie sich bei der Tat letzten Sommer in einer schweren psychischen Ausnahmesituation befand. Schon im Vorfeld der Tat hatte sie sich nämlich im Internet über Brandbeschleuniger informiert. Das Hofgut Kaltenborn in Gelnhausen-Haitz war im vergangenen August komplett niedergebrannt. Die anderen Bewohner des Anwesens waren offenbar nur deshalb unversehrt rausgekommen, weil Hunde angeschlagen hatten. Die 56-Jährige war nach der Zündelei in die Schweiz gefahren. Wahrscheinlich, um sich dort das Leben zu nehmen.
GELNHAUSEN/HANAU. Der Prozess um die Brandstiftung am Gelnhäuser Hofgut Kaltenborn ist auf der Zielgeraden. Heute wird das Urteil am Hanauer Landgericht erwartet.
Schwere Brandstiftung und versuchten Mord wirft der Staatsanwalt der 56 Jahre alten Angeklagten vor. Die Frau soll sich schon im Vorfeld im Internet darüber informiert haben, wie man Feuer legt. Im vergangenen August brannte es dann am Hofgut. Und die anderen Bewohner des Anwesens sind offenbar nur deshalb unversehrt rausgekommen, weil die Hunde einer Bewohnerin angeschlagen hatten. Das Hofgut Kaltenborn wurde bei dem Großbrand völlig verwüstet. Die 55-Jährige fuhr nach dem Feuer in die Schweiz. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sie sich dort selbst das Leben nehmen wollte.