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Frankfurt/Hanau: Revision im Sektenmord-Prozess

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24.11.2023, 13:16 Uhr in Main-Kinzig-Kreis
061021 Symbolbild Gericht Prozess II

FRANKFURT/HANAU. Die Verteidiger einer mutmaßlichen Sektenführerin haben gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts wegen Mordes Revision eingelegt. Sie soll vor 35 Jahren dafür verantwortlich gewesen sein, dass ein vierjähriger Sohn von Sektenmitgliedern in einem Sack erstickt war.

Bis eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliege, werde es erfahrungsgemäß mindestens mehrere Monate dauern, so ein Gerichtssprecher. In der vergangenen Woche war die 76-Jährige mutmaßliche Sektenchefin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bereits vor drei Jahren hatte das Landgericht in Hanau sie wegen Mordes verurteilt – nach der Revision ihrer Rechtsanwälte verwies der Bundesgerichtshof den Fall zur erneuten Verhandlung zum Frankfurter Landgericht. Auch gegen das Urteil gegen die Mutter des kleinen Jungen läuft die Revision, sie war vom Hanauer Landgericht vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.

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