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Großostheim: Flüchtlings-Bürgerbegehren ist unzulässig
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21.04.2023, 05:47 Uhr in Kreis AschaffenburgGROSSOSTHEIM. Der Großostheimer Gemeinderat hat das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Wir sind Bachgau“ am Abend für unzulässig erklärt. Der Grund: verschiedene Anforderungen waren bei den Unterschriften nicht erfüllt – und zwar nur drei von insgesamt acht, die man für ein zulässiges Bürgerbegehren benötigen würde. Die Initiative wollte mit mehr als 1.700 Unterschriften den Bürgerentscheid über die Unterbringung von Asylbewerbern erreichen. Über 300 Zuhörer waren am Abend in der Bachgauhalle vor Ort, darunter auch einige Kräfte der Polizei.
Bürgermeister Herbert Jakob sagte uns: