Hanauer Sektenmord: Verteidigung der Sektenchefin plädiert
HANAU/FRANKFURT. Der Prozess um den Mord an einem kleinen Jungen in Hanau vor 35 Jahren nähert sich dem Ende. Auf der Anklagebank sitzt die heute 76 Jahre alte Sektenchefin.
Ende der 80er soll die Frau den Vierjährigen in einen Baumwollsack gesteckt haben, weil sie ihn für die Reinkarnation Hitlers hielt. Der Junge erstickte in dem Sack – er war der Sohn von Sektenmitgliedern. Schon vor drei Jahren hat es ein Urteil gegen die Chefin gegeben – doch das kassierte der Bundesgerichtshof. Daher musste der Fall neu aufgerollt werden. Letzte Woche plädierte die Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft wegen Mordes – heute werden die Plädoyers der Verteidigung und das letzte Wort der Angeklagten erwartet. Weil der Fall schon so lange her ist, sind alle Strafbestände außer Mord verjährt. Nächste Woche könnte dann ein Urteil fallen.