Hanauer U-Ausschuss bekommt ungeschwärzte Akten
HANAU. Die Bundesanwaltschaft muss die Akten vom Hanauer Attentat ungeschwärzt an den Untersuchungsausschuss herausgeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Richter gaben damit einer Klage des Ausschusses Recht. Denn Mitglieder des Gremiums wollen sich alles ansehen, was Hinweise auf mögliches Behördenversagen liefern könnte. Die Bundesanwaltschaft hatte etwa 80 Aktenordner, vorwiegend mit Obduktionsberichten, geschwärzt. Als Grund wurden Persönlichkeitsrechte der Opfer angeführt. In zwölf Tagen jährt sich die rassistische Mordserie von Hanau zum dritten Mal. Der Untersuchung-Ausschuss des hessischen Landtags will aufklären, ob Behörden rund um den Anschlag Fehler gemacht haben.