"Mord ohne Leiche": Hanauer Urteil ist rechtskräftig
HANAU/HAMMERSBACH. Das Urteil im Prozess um den Hammersbacher Mord ohne Leiche ist rechtskräftig – das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute mitgeteilt.
Lebenslänglich für den Mord ohne Leiche – so lautete das Urteil am Hanauer Landgericht letzten Sommer. Ein 60 Jahre alter Mann hatte den Vermieter seiner Autowerkstatt vor über drei Jahren heimtückisch umgebracht. Er hatte ihn in einen sichtgeschützten Raum der Werkstatt gelockt, ihn dort erschlagen und die Leiche anschließend versteckt, so das Urteil. Die Leiche konnte bis heute nicht gefunden werden. Gegen das Urteil legte der 60-Jährige dann Revision ein – scheiterte damit jedoch jetzt am Bundesgerichtshof. Die lebenslange Haftstrafe ist also rechtskräftig.