Hanauer Sektenchefin streitet Schuld ab
HANAU. Im Mordprozess um einen Kindstod vor fast 35 Jahren in Hanau hat die angeklagte Sekten-Chefin heute jegliche Schuld bestritten. Der 75-Jährigen wird vor dem Frankfurter Landgericht vorgeworfen, den 4-Jährigen in einen Sack gesteckt und sich selbst überlassen zu haben. Der Bub sei an einem heißen Tag im August ´88 anschließend an seinem Erbrochenen erstickt. In einer langen und wirren Aussage bezeichnete die Angeklagte den Jungen als sadistisch: damit wiederholte sie Aussagen aus dem Prozess vorm Hanauer Landgericht, der sie vor 3 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird das Verfahren in Frankfurt derzeit komplett neu aufgerollt.