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Stallpflicht für Geflügel im Kreis Offenbach

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01.02.2022, 11:23 Uhr in Primaveraland
201121 Symbolbild Gefluegelpest Voggel Huhn Hahn

KREIS OFFENBACH. Das Veterinäramt des Kreises Offenbach hat eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der aviären Influenza erlassen. Demnach wird für besonders gefährdete ornithologische Risikogebiete die Aufstallung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse angeordnet. Darunter fallen auch andere Vögel, wie Sittiche oder Kanarienvögel, aber nur wenn mehr als 50 Tiere gehalten werden. Die Aufstallungspflicht gilt, wegen dem niedrigen Infektionsrisiko, nicht für Tauben. Den Risikogebieten gehören die ausgewiesenen gewässernahen Gebiete entlang des Mains der Städte und Gemeinden Mühlheim, Hainburg, Seligenstadt und Mainhausen an.

Die Vögel müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zum Beispiel ist ein Netz mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimetern als Schutzvorrichtung ausreichend. In den Risikogebieten sind außerdem die Durchführung von Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen untersagt. Ebenfalls untersagt ist die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen mit Geflügel, welches aus einem Risikogebiet stammt.

Um die Geflügelhaltungen vor einer möglichen Infektion zu schützen werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese sind unter www.kreis-offenbach.de/geflügelpest im Detail nachzulesen.

Die Aviäre Influenza wird auch Vogelgrippe, Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit an der sich Hühner, Puten, Wassergeflügel und auch andere Vögel anstecken und daran versterben können. Sie zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.

Das Friedrich-Löffler-Institut stuft derzeit das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5-Viren in Wasservogelpopulationen im Zusammenhang mit der hohen Dichte des Wasservogelbesatzes an Sammelplätzen innerhalb Deutschlands als hoch ein. In diesem Zusammenhang besteht ebenfalls ein hohes Eintragsrisiko in Geflügelbestände. In einigen Kreisen in Hessen wurden bereits Wildvögel gefunden, die an der Geflügelgrippe gestorben sind.

Um die Geflügelbestände zu schützen und die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern ist es erforderlich, Wildvögel aus den Beständen fern zu halten und den Kontakt von Wildvögeln zu Tieren in Geflügelbeständen zu vermeiden. Ebenso ist es wichtig, dass Wildvögel nicht an Futter oder Einstreu gelangen, dass für Hausgeflügel bestimmt ist.

Quelle: Kreis Offenbach

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