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Verwaltungsgerichtshof weist Klage zum B469-Ausbau ab

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06.03.2026, 07:48 Uhr in Kreis Aschaffenburg
B469

GROSSOSTHEIM/STOCKSTADT. Die Klage gegen den Ausbau der B469 zwischen Stockstadt und Großostheim ist gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage des Bund Naturschutz abgewiesen. Geplant ist, die vierspurige Strecke auf rund fünf Kilometern zu verbreitern und in beide Richtungen Standstreifen anzubauen. Ganz durch ist das Verfahren aber noch nicht – der Bund Naturschutz kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.