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Hanauer Sekten-Kindsmord: Forderung nach Aussetzung des Verfahrens

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12.05.2023, 14:01 Uhr in Main-Kinzig-Kreis
100622 LG HU Befangenheitsantrag Sektenmord

HANAU/FRANKFURT. Im Fall um den Sekten-Kindsmord von Hanau fordert die Verteidigung jetzt eine Aussetzung des Verfahrens. Eigentlich hätte sich die 75-Jährige Sekten-Chefin heute selbst vor dem Frankfurter Landgericht äußern wollen – sie konnte sich aber nicht richtig vorbereiten.

Der Angeklagten war es wohl nicht gestattet gewesen, ihre handschriftlichen Notizen von dem Prozessauftakt mit in ihre Haftzelle nehmen zu dürfen, so einer ihrer Anwälte. Diese hätte sie aber zur Vorbereitung ihrer Erklärung gebraucht. Die Angeklagte und die Mutter des Kindes waren vom Hanauer Landgericht beide wegen Mordes verurteilt worden. Beide Urteile hatte der Bundesgerichtshof wieder einkassiert. Die Mutter musste die Hanauer Gerichtsbarkeit schließlich im Wiederaufnahmeverfahren freisprechen. Gegen die Sekten-Chefin bleibt dagegen der Mordvorwurf. Vor 34 Jahren hatte die Mutter ihren damals vier Jahre alten Sohn in die Obhut der Sekten-Chefin gegeben. Die soll ihn in einen Sack gesteckt haben, woraufhin der Junge erstickte.

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