Aschaffenburg: Soli für Reiche bleibt
ASCHAFFENBURG/MÜNCHEN. Es ist nicht verfassungswidrig, dass der Solidaritätszuschlag in Deutschland nur noch von Reichen erhoben wird. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden und die Klage eines Ehepaars aus Aschaffenburg abgewiesen.
Die Berberichs aus Aschaffenburg hatten sich dagegen gewehrt, dass der Soli nur noch von Besserverdienenden gezahlt werden muss. Sie waren nicht die Einzigen, denen der Soli nicht passt, aber sie waren die ersten, deren Klage beim Bundesfinanzhof landete. Der Bund der Steuerzahler hatte die Einwände der Aschaffenburger unterstützt. Doch der BFH urteilte, dass es nicht gegen die Verfassung verstößt, wenn der Staat Reiche mehr zu Kasse bittet, als Arme. Auch nicht beim Solidaritätszuschlag.